Allgemeine Geschäftsbedingungen

Forum pour l’Emploi a. s. b. l. – Projekt Klammschoul

 

1. Gegenstand und Geltung

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche das “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” mit Auftraggebern (Kunden) abschließt. Dazu gehören auch alle Verträge, die unsere Bestellung oder unseren Einkauf von Dienstleistungen und Waren in anderen Unternehmen oder sonstigen Auftragnehmern (Lieferanten) zum Gegenstand haben.

1.2 Abweichungen oder Ergänzungen des Kunden bzw. Lieferanten bezüglich der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam.

2. Vertragsabschluß

2.1 Der Vertrag kommt zustande durch die beidseitige Unterzeichnung des Auftrages, bzw. durch die schriftliche Auftragsbestätigung.

2.2 Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Auftraggeber eine Anzahlung leistet, die der Auftragnehmer als solche entgegennimmt.

2.3 Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unseres Anmeldebogens bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung zustande, die wir Ihnen unverzüglich zusenden.

2.4 Für die Anmeldung der eigenen und weiterer aufgeführter Person(en), sowie für seine und deren Vertragspflicht, muss der Anmelder einstehen.

2.5 Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder wenn sie im Falle einer ausnahmsweise mündlichen Vereinbarung innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Rechnungen über erbrachte Leistungen sind sofort zahlbar nach Eingang.

3.2 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung wird die Gesamtsumme umgehend fällig. Die genaue Abrechnung erfolgt nach der  Veranstaltung.

3.3 Skontoabzug wird nicht gewährleistet.

3.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

3.5 Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist “Forum pour l’emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul”

3.6 berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu verlangen.

3.7 Eine Zahlungszurückhaltung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Forderungen.

4. Leistungen

4.1 Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren Leistungsbeschreibungen.

4.2 Nebenabsprachen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

4.3 “Forum pour l'Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären.

4.4 “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” verpflichten sich, Sie über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Beratung, Entwicklung, Präsentation

5.1 Für Beratung, sowie konzeptionelle Arbeiten und deren Präsentation wird ein angemessener Preis laut Angebot zuzüglich Auslagenerstattung in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

5.2 Programmvorschläge und Konzeptionen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben, oder auch nur auszugsweise verwendet werden.

6. Umsetzung

6.1 Auftragserteilungen durch den Kunden schließen die Vollmacht zum Abschluss von Verträgen im branchenüblichen Umfang mit Dritten durch “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” ein. Die dabei anfallenden Fremdkosten werden getrennt in Rechnung gestellt.

6.2 Zur Umsetzung des Auftrages anfallende Fahrten werden mit 0,45 EUR pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Für Fahrten zum Materialtransport gilt ein Satz von 0,60 EUR pro gefahrenem Kilometer mit Transporter.

7. Rücktrittsrecht vom “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul”

7.1 Bei mangelnder Sicherstellung der Zahlung des Honorars ist “Forum pour l’emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

7.2 Gleiches gilt bei mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, die zur erfolgreichen Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

7.3 Bereits bezahlte Anzahlungen oder Honorare werden in diesen Fällen selbstverständlich unverzüglich zu¬rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, entstehen für den Kunden nicht.

7.4 “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” behält sich fristlose Vertragskündigung vor, wenn der Kunde die Veranstaltung in nicht unerheblicher Weise stört, unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht oder die sicherheitsrelevanten Anweisungen der Mitarbeiter nicht befolgt. Der finanzielle Anspruch des „Forum pour l’ Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul”besteht trotzdem weiter.

8. Anmeldestornierung

8.1 Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag erklären; dies muss in jedem Fall schriftlich geschehen.

8.2 Bei einem Rücktritt des Auftraggebers, kann “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” pauschalisierte Rücktrittskosten abrechnen: 4 Wochen bis 14 Kalendertage vor Eventtermin: 50% des vereinbarten Preises 13 Kalendertage bis 7 Kalendertage vor dem Eventtermin: 80% des vereinbarten Preises 6 Kalendertage bis 1 Kalendertag vor dem Eventtermin: 100% des vereinbarten Preises

8.3 Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Absage wird der volle Preis berechnet, sowie alle tatsächlich angefallenen Kosten.

8.4 Stornierungskosten der beauftragten Leistungsträger werden in tatsächlich anfallender Höhe an den Auftraggeber weiter berechnet.

9. Umbuchungen

9.1 Umbuchungswünschen wird versucht zu folgen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, gelten die Bedingungen für den Vertragsrücktritt.

9.2 Selbstverständlich kann der Kunde auch Ersatzperson(en) zur Veranstaltung schicken. Angaben zur Person muss “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” vor der Veranstaltung erhalten.

9.3 Sollte die Veranstaltung aus sicherheitsrelevanten Gründen (Unwetter, höhere Gewalt, usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden können, erhält der Kunde vom “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” einen Ersatztermin. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen, abzüglich der schon entstandenen Kosten zurückerstattet.

10. Gewährleistungen

10.1 “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Hochseilgarten” leistet Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages.

10.2 Eine Gewährleistung für Erfolg oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

11. Abhilfe

11.1 Wird die im Vertrag genannte Leistung nicht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.

11.2 Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn diese einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert.

11.3  “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” behält sich vor eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

12. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände

12.1 Wird die Veranstaltung infolge, bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Seiten den Vertrag kündigen.

12.2 Wird der Vertrag gekündigt, dann kann “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” für bereits erbrachte oder bis Veranstaltungsende noch zu erbringende Leistungen Entschädigung verlangen.

13. Anweisung der Trainer

13.1 Den Anweisungen der Trainer ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

13.2 Bei Nichtbefolgung der Anweisungen oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufs und davon ausgehende Gefährdung der Kursteilnehmer ist der Veranstalter berechtigt, den/ die Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.

14. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. Haftung der Veranstalter

15.1 “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Gewährleistung der sicherheitsrelevanten Aspekte.

15.2 Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

15.3 Voraussetzung für eine Teilnahme von nicht voll geschäftsfähigen Personen ist die Vorlage einer schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.

Bei Schulklassen, Gruppen u. ä. mit minderjährigen Teilnehmern haften die gesetzlichen Vertreter für die vertretenen Teilnehmer.

15.4 Bekannte Vorerkrankungen, welche die Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen können (z. B. Rückenleiden, Herz- und Kreislaufbeschwerden, sowie Schwangerschaft, Epilepsie oder ähnliches) sind uns vorher mitzuteilen.

15.5 “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” haftet im Rahmen seiner Betreiberhaftpflichtversicherung für Schäden, welche grob fahrlässig oder auf ein Verschulden seinerseits oder der mit der Durchführung der von den beauftragten Personen zurückzuführen sind. Dies gilt nicht für Leistungen, die als Fremdleistung weiter vermitteln werden.

15.6 Ebenfalls besteht keine Haftung für jegliche mitgeführte Wertgegenstände.

16. Teilnahmebedingung

16.1 Am Hochseilgarten Heiderscheid beträgt das Mindestalter zur Teilnahme 14 Jahre und die Mindestkörpergrösse 150 cm.

16.2 Am mobilen Hochseilgarten, sprich „Kloterwürfel – de Kübi“, wird lediglich ein Mindestalter der Teilnehmer von 3 Jahren benötigt.

17. Leihausrüstung

17.1 Reparaturkosten für zur Verfügung gestellte Ausrüstung, welche über die normale Nutzung hinaus bewusst beschädigt wurde sind vom Kunden zu erstatten. Bei Verlust von Leihausrüstung hat der Kunde Ersatz zu beschaffen.

18. Mitwirkungspflicht

18.1Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

19. Ausschluss/Verjährung von Ansprüchen

19.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäer Erbringung von Leistungen verjähren innerhalb eines Monats, sofern diese nicht in dieser Frist schriftlich bei uns geltend gemacht werden

20. Gerichtsstand

20.1. Der Kunde kann “Forum pour l’Emploi a.s.b.l. – Projekt Klammschoul” nur an seinem Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist am Sitz Justice de Paix de Diekirch

 

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